Beratung für private und öffentliche Dorferneuerungsmaßnahmen

Erstellt am 22. März 2019

Beratung für private und öffentliche Dorferneuerungsmaßnahmen

Der Arbeitskreis „Ortsgemeinde“ hat in seiner ersten Sitzung u. a. die Thematik der Weiterentwicklung der Dörfer als eigenständige Wohn-, Sozial- und Kulturräume diskutiert. Durch das rheinland-pfälzische Dorferneuerungsprogramm stehen Fördergelder für nachhaltige ortsgerechte kommunale und private Projekte bereit. Voraussetzung ist ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept, überdies die Ortsgemeinde verfügt.

Insbesondere soll auf die Möglichkeit einer Beratung durch das Planungsbüro Stadt-Land-Plus bzgl. der Sanierung / Renovierung von Altgebäuden hingewiesen werden. Die Ortsgemeinde verfügt momentan über ein Budget zur Finanzierung des anfallenden Beratungsaufwandes. Ergänzend wird empfohlen, vor Antragstellung eine Abstimmung mit der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück durchzuführen. Förderfähige Maßnahmen sind z. B. die Sanierung und Umbau von älteren Wohngebäuden in der Altortlage (Förderhöhe: bis zu 25 % der förderfähigen Kosten; maximal 20.452 Euro) sowie die Schaffung von neuem Wohnraum durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz (Förderhöhe: bis zu 150 Euro/qm neu geschaffener Wohnfläche; maximal 20.452 Euro). Eine Erhöhung der Fördergelder ist angekündigt. Ansprechpartnerin ist Frau Simone Klein, Kreisentwicklung, Dorferneuerungsbeauftrage, Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück, 06761-82-854).

Link: www.kreis-sim.de/Leben/Dorferneuerung

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